Organisation
Mitgliedschaft
Alle Wohnungsgenossenschaften können grundsätzlich nur Mitglieder mit Wohnraum versorgen. Daher ist die Mitgliedschaft in der WOGEBE die wichtigste Voraussetzung zum Bezug einer Wohnung.
Wie werden Sie Mitglied der WOGEBE?
In der Verwaltung der WOGEBE (Röntgenstraße 4) füllen Sie zunächst eine Beitrittserklärung aus, die mit der Verpflichtung zum Erwerb eines Genossenschaftsanteils verbunden ist. Bei Zustimmung des Vorstands der WOGEBE erlangt die Antragstellerin / der Antragsteller die Mitgliedschaft.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Genossenschaftsanteil in Höhe von 50 € (sog. Pflichtanteil) zu zeichnen. Dieser Betrag ist unmittelbar einzuzahlen.
Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile für mit Wohnraum versorgte Mitglieder
In der Satzung der WOGEBE ist festgelegt, wie viele zusätzliche Anteile zu je 50,- € bei Bezug einer Wohnung zu erwerben sind (sog. zusätzliche Pflichtanteile).
Sämtliche Genossenschaftsanteile sind als sog. Pflichtanteile grundsätzlich sofort einzuzahlen. Für ältere Objekte ist die Anzahl der zu zeichnenden (einzuzahlenden) zusätzlichen Pflichtanteile in der Satzung der WOGEBE geregelt, für die neueren Objekte legen jeweils Aufsichtsrat und Vorstand der WOGEBE in gemeinsamer Sitzung die Anzahl der zu zeichnenden Anteile fest. Diese unterscheiden sich z.T. nach den unterschiedlichen Wohnungen.
In den vergangenen Jahren ist die WOGEBE (erstmals bei einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt in der Thyrsusstraße) dazu übergegangen, die Zeichnung deutlich höherer als der bislang üblichen Pflichtanteile zur Voraussetzung zu machen. Die Höhe der zu zeichnenden Geschäftsanteile hängt von der Größe der Wohnfläche ab. Höhere Geschäftsanteile dienen dazu, die Eigenkapitalbasis der WOGEBE zu stärken und ermöglichen es uns durch die Finanzierungsvorteile, die Nutzungsgebühr auch bei energieeffizienten und barrierefreien Neubauprojekten dauerhaft auf einem niedrigen Niveau zu halten.
Über die zusätzlichen Pflichtanteile hinaus ist es jedem Mitglied möglich, zusätzliche freiwillige Anteile zu zeichnen.
Wozu dienen Genossenschaftsanteile?
Die Genossenschaftsanteile, die auch Mitgliedsanteile, Geschäftsanteile oder Geschäftsguthaben der Mitglieder genannt werden, bilden einen wesentlichen Teil des Eigenkapitals von Wohnungsgenossenschaften. Die Genossenschaftsanteile, für die bei Auszug aus einer Genossenschaftswohnung eine Kündigungsfrist besteht, tragen dazu bei, dass Wohnungsgenossenschaften ihre Wohnungen i.d.R. günstiger anbieten können als andere Vermietungsgesellschaften.
Bei den Genossenschaftsanteilen handelt sich nicht um eine Kaution, auch wenn die Anteile mit grundsätzlich mit offenen Forderungen der WOGEBE gegenüber einem Mitglied verrechnet werden können.
Ihre Rechte als Mitglied
Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden Sie zu einem kleinen Teil Miteigentümer/in der WOGEBE. Sie werden zur jährlich stattfindenden Generalversammlung, dem obersten Organ der WOGEBE eingeladen. Dort haben Sie unabhängig von der Anzahl Ihrer Anteile Auskunftsrecht und Stimmrecht.
Mit Ihrer Mitgliedschaft erwerben Sie gleichzeitig ein Dauerwohnrecht in der WOGEBE. Der Mietvertrag, den eine Wohnungsgenossenschaft mit ihren Mitgliedern schließt, nennt sich Nutzungsvertrag. Ein Nutzungsvertrag hat gegenüber einem Mietvertrag den Vorteil, dass er nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann.
Zudem bemüht sich die Verwaltung der WOGEBE im Rahmen ihrer Möglichkeiten, allen Mitgliedern bei berechtigten Gründen für einen Wohnungswechsel innerhalb des eigenen Wohnungsbestands eine besser geeignete Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Ihre Pflichten als Mitglied
Grundsätzlich stellt die WOGEBE an ihre Mitglieder die gleichen Anforderungen wie sie auch in einem „normalen“ Mietverhältnis gestellt werden.
Darüber hinaus erwartet die WOGEBE von ihren Mitgliedern etwas mehr als dies sonst in einem Mietverhältnis üblich ist. Nur in dem Fall können die Mieten WOGEBE weiterhin auf einem günstigen Niveau gehalten werden, wenn Nutzer sich beispielsweise zusammentun, um ein Treppenhaus zu streichen (SELBSTHILFE) oder sich beispielsweise in Bewohnerräten ehrenamtlich betätigen (SELBSTORGANISATION).
Die Aktivitäten von Bewohnerinnen und Bewohnern unterstützen wir regelmäßig durch unser hauptamtliches Personal.
Welche Unterlagen erhalten Sie?
Bei der Unterzeichnung der Beitrittserklärung wird Ihnen die Satzung der WOGEBE ausgehändigt. Außerdem erhalten Sie einen Durchschlag der Beitrittserklärung für ihre Akten.
Sie erhalten ein Anschreiben mit der vom Vorstand der WOGEBE unterschriebenen Bestätigung und Ihrer Mitgliedsnummer.
Investierende Mitgliedschaften
Beteiligung an der Finanzierung sozialintegrativer Wohnprojekte der WOGEBE
Seit Beginn 2018 ist die WOGEBE soweit, erste investierende Mitglieder aufnehmen zu können. Damit bieten wir sowohl interessierten Bürgerinnen und Bürgern als auch Stiftungen und anderen Organisationen die Möglichkeit, sich langfristig durch die Einlage von Eigenkapital an der Finanzierung sozialintegrativer Wohnprojekte der WOGEBE zu beteiligen und unser Engagement für bezahlbaren Wohnraum in Trier zu fördern.
Den investierenden Mitgliedern bietet die WOGEBE eine Verzinsung der eingelegten Geschäftsanteile in Höhe von 1,5% über die gesamte Zeitspanne, in der die WOGEBE über dieses Kapital verfügen kann.
Die Einlagen der investierenden Mitglieder fließen in die Finanzierung unserer Bauvorhaben ein.
Bei Interesse senden wir Ihnen gerne nähere Informationen zu.